Tempo 30

Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren - aktueller denn je!

Unsere Volksinitative «Strassen für alle» hat etwas bewirkt

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30- und Begegnungszonen sind seit dem 1. Januar 2002 durch eine neue Departementsverordnung und Änderungen der Signalisationsverordnung geregelt und vereinfacht worden.
Seither kann eine stetige Zunahme von T30- und Begegnungszonen, auch in den Landgemeinden, festgestellt werden.

Es liegt nun an den interessierten Anwohnern und Quartiervereinen, sich in ihre eigenen Angelegenheiten einzumischen und die neuen Spielräume zu nutzen. Zu diesem Zweck hat der VCS ein Dossier zusammengestellt, das die Rechtslage darstellt und Anleitungen zum praktischen Vorgehen enthält.

Sehenswert zu diesem Thema:
Ein Film auf der Website des Kantons Bern: «Das Berner Modell»

Stadt Schaffhausen

Zeiten, zu denen Tempo 30 in Wohnquartieren – auch bei der Mehrheit im Stadtparlament – noch als Freiheitsberaubung galt, sind passé. Was die Vernunft nicht vermochte, schafften Beharrlichkeit und Leidensdruck.
Die Anwohner des Emmersberg- und Stokarbergquartiers begannen Mitte der Neunzigerjahre, sich in eigene Angelegenheiten einzumischen und setzten der Politik ein Signal.
Weitere städtische Quartiere sind laufend hinzu gekommen.

Kommentar: «Strassen für alle» – zehn Jahre nach verlorener Initiative

Gemeinde Neuhausen

Hier wurden und werden solche Anwohnerbegehren stets zügig und hilfsbereit an die Hand genommen.

Ausserdem ist das Projekt «Verkehrsberuhigung Ortszentrum» inzwischen umgesetzt. Ein Gestaltungskonzept wurde erarbeitet, der Bevölkerung vorgestellt und mit der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 deutlich angenommen.
Die Tempo-30-Zone wurde am 20. August 2011 festlich eröffnet.

Kommentar: Tempo 30 in Neuhausen am Rheinfall

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