Der
Ausschnitt zeigt die Details im Raum StrasbourgBaselLindau/Stuttgart.
Gut erkennbar ist der geplante Bau der A98 bis in den Raum Oberlauchringen,
östlich von Waldshut. Die Distanz bis zur Schweizergrenze bei Trasadingen
beträgt ab diesem Punkt lediglich noch ca. 10 km Luftlinie. Über
die Weiterführung der Autobahn ab Oberlauchringen halten sich die deutschen
Behörden weiterhin bedeckt. Diskutiert wurde schon eine Rheinüberquerung
bei Lottstetten-Nack bis zu einem Autobahnkreuz Benken. Indessen
die Bundesautobahn A98 ist als eine WestOst-Verbindung für die
Wirtschaftsräume FreiburgBaselMühlhausen und SingenStockach(Bodensee)München
gedacht. Aus dieser Sicht macht es wenig Sinn, die A98 in die Schweiz
und damit nach Süden «abzulenken». Abgesehen
davon hat der Kanton Zürich dem Projekt Autobahnkreuz Benken bereits
mehrfach deutlich die kalte Schulter gezeigt (siehe
ÜSI MEINIG 3/2003 / A98 ante portas) .
Der Blick auf die dort abgebildete Skizze «A98/Europastrasse 54» zeigt mehr als deutlich auf, dass sich eine Linienführung
durch den Kanton Schaffhausen (auch aus topographischer Sicht) geradezu
anbietet.
In dieses Szenario passt auch eine Auflistung der
«Union Europäischer
Industrie- und Handelskammern» mit Sitz in Basel, vom 21.3.03: «2.15 Lückenschlüsse zwischen nationalen Autobahnnetzen»:
Darin ist auch die Verbindung St.LouisWeil am RheinA98SchaffhausenLindau aufgeführt.
Im Vernehmlassungsentwurf zur Richtplananpassung 2004 des Kantons Schaffhausen ist die A98/E54 inzwischen als «Süd-Ost-Umfahrung» (Raum Jestetten–Schlattertal–Schaaren) enthalten. Weinländer Gemeinden und das Weinländer Komitee JA4 haben dieser Variante im Juli 2004 bereits eine Absage erteilt.
[PS: Neue Visionen ab Frühjahr 2005 siehe unter «Keine Planspiele am Rhein» auf dieser Homepage.]
Eine nördliche
Umfahrung des Kantons Schaffhausen durch das Wutachtal (heutige Bundesstrasse
B 314) über StühlingenGrimmelshofenFützen und
weiter über Bundesstrasse B27 die bis zum Autobahnkreuz A864/A81
östlich von Donaueschingen wäre nebst den erheblichen Höhenunterschieden
im Wutachtal gegenüber einer Linienführung durch den Kanton
Schaffhausen ein erheblicher Umweg. Bei einer solchen Linienführung
beträgt die Distanz LauchringenSingen rund 92 km, während
bei einer Verbindung durch den Kanton Schaffhausen lediglich ca. 51 km
Autobahnbau (mit einem Bruchteil von notwendigen Kunstbauten) erforderlich
wären.
Der zweite Kartenausschnitt zeigt die von den deutschen Behörden
geplante Linienführung der A98 im Raum Schaffhausen noch deutlicher.
Gut zu erkennen sind die westlich und östlich des Kantons Schaffhausen
geplanten, bzw. bereits erstellten Teilstücke. Das bereits erstellte
Autobahnteilstück ab dem Autobahnkreuz bei Schlatt (ca. 5
km nördlich von Singen) ist bereits als A98 ausgeschildert und stellt
somit die vorgesehene Fortsetzung Richtung Stockach/Bodensee dar.
Vor den Latz knallen
Aufgrund dieser bereits festgesetzten Trassenführungen muss befürchtet
werden, dass die deutschen Behörden die Strategie verfolgen, dem
Kanton Schaffhausen die vierspurige Autobahn A98 bei Trasadingen «vor
den Latz zu knallen», wie dies in der Vergangenheit bereits mit
der A81 bei Bietingen/Thayngen geschehen ist.
Wie wir uns erinnern, war in den sechziger und siebziger Jahren auf Grund
von Abmachungen mit der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, die A81
von Stuttgart her über Donaueschingen nach Bargen in die Schweiz
zu führen. Der Kanton Schaffhausen, bzw. die Schweizerische Eidgenossenschaft,
erstellte aufgrund dieser Abmachung die Autostrasse A4 durch den Kanton
Schaffhausen nach Bargen samt einer grossdimensionierten Zollanlage in
Oberbargen. Aus uns nicht bekannten Gründen wurden die Pläne
in Deutschland geändert mit dem Ergebnis, dass mit der A4 im Kanton
Schaffhausen heute eine Planungsleiche in der Landschaft liegt und nochmals
grosse Anstrengungen mit erheblichen Kostenfolgen im Zusammenhang mit
der Abnahme der A81 bei Thayngen und dem damit verbundenen Ausbau der
dortigen Zollanlagen nötig wurden.
Keine Vorschussbauwerke
Mit dem
Bau eines Galgenbucktunnels sowie einer Aufklassierung der Klettgauerstrasse
T13 ins Nationalstrassennetz besteht die reale Gefahr, dass wir die deutschen
Verkehrsplaner geradezu einladen, uns auch noch von Westen her mit einer
Autobahn zu «beglücken». Damit wären wir in unserer
vielbesungenen grünen Region am Rhein vollends eingekreist: Von Westen
her die Abnahme der A98, von Süden her die vierspurige A4/E41 (bereits
beschlossen) und von Osten her die Abnahme der A81/E41. Und im Brennpunkt
einer solchen Strassenführung liegt die Stadt Schaffhausen welche
nebst dem ganzen Kanton von den verheerenden Folgen besonders betroffen
ist:
Bau einer
vierspurigen Autobahn durch den Klettgau mit massiven
Landschaftszerstörungen und entsprechenden Auswirkungen
auf die Lebensqualität
Ausbau der T15 SchaffhausenThayngen auf vier Spuren
Ausbau der heutigen Stadtdurchfahrt A4 auf vier Spuren (zweiter
Tunnel,
eine weitere Brücke über den Rhein)
vollständige Degradierung der Stadt Schaffhausen zur Verkehrswüste.
Der
Pleitegeier kreist bereits
Darüber hinaus würde der Bau des Galgenbucktunnels für
den Kanton Schaffhausen trotz Bundessubventionen und Aufklassierung
, Kosten von 30 bis 50 Millionen Franken verursachen. Dieses Geld
ist in der Staatskasse weder heute noch in der Zukunft vorhanden. Wir
erinnern in diesem Zusammenhang an den Volksentscheid vom 18. Mai 2003
in Sachen Erhöhung der Strassenverkehrssteuer. Damals lehnte das
Volk eine sogenannte «Objektsteuer» zur Finanzierung z.B.
eines Galgenbucktunnels deutlich ab, was nichts anderes heisst, dass ein
solches Bauvorhaben als unnötig und zu teuer empfunden wird. Zwar
versucht die Regierung nun trickreich, diesen Volksentscheid umzudeuten
und mit der Errichtung eines Verkehrsfonds, gespiesen aus allgemeinen
Steuermitteln und Einnahmen aus dem Verkauf des «Tafelsilbers»
wie Liegenschaften und Anteilen am Elektrizitätswerk «hintenherum»
Geld für den Strassenbaugigantismus zu generieren, doch lassen wir
uns keinen Sand in die Augen streuen: Ein weiteres Strassenbauabenteuer
à la Galgenbucktunnel wird unsere Staatsfinanzen (die immer noch
unter den Folgen der A4-Stadtdurchfahrt dahinsiechen) vollends ruinieren.
Die in einem solchen Strassenbaufonds gebundenen Steuermittel müssen
anderswo eingespart werden, da infolge bereits beschlossener und weiteren
noch geplanten Steuersenkungen die Steuereinnahmen in der Zukunft nicht
steigen werden. Gespart wird schliesslich wie immer beim
sogenannten Service public wie Soziale Sicherheit, Bildungs- und Gesundheitswesen.
Eine gefährliche Entwicklung, die auch mit noch so flotten Werbesprüchen
von Wirtschaftsförderung und Wohnortmarketing nicht schöngeredet
werden kann.
Neue
Denkmodelle sind notwendig
Eine nachhaltige Verkehrs- und Landesplanung kann und darf nicht davon
ausgehen, dass das Verkehrsvolumen einfach immer weiter wächst. Es
gibt in der Natur keine Systeme, die einfach immer weiter wachsen. Geschieht
dies trotzdem, kommt es früher oder später zum Zusammenbruch,
zum Kollaps. Beispiele dazu sind z.B. aus der Biologie einschlägig
bekannt. Viren etwa, die durch zügellose, unkontrollierte Vermehrung
ihre Wirtorganismen töten. Oder ins uferlose gewachsene Populationen
von einzelnen Arten (z.B. Elefanten), was zum Zusammenbruch ganzer Ökosysteme
führen kann. Oft verlaufen die Auswirkungen solcher Fehlentwicklungen
noch verheerender, sobald der Mensch «regulierend» eingreift
...
Heute sind die negativen Auswirkungen des motorisierten Individual- und
Schwerverkehrs bereits derart deutlich, dass Wege gesucht und beschritten
werden müssen, die darauf hinwirken das Verkehrswachstum zu bremsen
und das Gesamtverkehrsvolumen auf ein umwelt- und menschenverträgliches
Niveau zurückzuführen. Billige und schnelle Wege, das Übel
zu beseitigen, gibt es nicht. Hingegen ist der konsequente Ausbau des
öffentlichen Verkehrsangebots auf Schiene und Strasse sowie ein konsequenter
Umbau der heute gebräuchlichen Traktionsarten beim Individualverkehr
in Richtung erneuerbare Energieträger (z. B. Wasserstoff, sofern mittels erneuerbarer Energie erzeugt!) sicher ein Ansatz,
der zielstrebig verfolgt werden muss.
Weitere gigantische
Strassenbauvorhaben sind hingegen ganz sicher nicht der geeignete Weg
diese Ziele zu erreichen. Daher ist auch der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative
am 8. Februar 2004 entschieden abzulehnen.
[Was mit der Volksabstimmung vom 8.Februar 2004 auch geschah. Dank des landesweit führenden Einsatzes des VCS wurde die Vorlage bei guter Simmbeteiligung mit einer deutlichen Mehrheit zum Absturz gebracht! Siehe «Archivseiten» dieser Homepage.]
Seite aktualisiert : 30.09.2006