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29. August 2010: Die gute Nachricht für Schaffhausen:
Steuersenkungsinitiative der Jungfresinnigen mit 55% Nein abgelehnt!
Die Qualität des öffentlichen Verkehrs bleibt erhalten!

 

 

Schaffhausen im Fadenkreuz West–Ost und Süd–Nord:

Die bisher im Sachplan Strasse/Grundnetz enthaltene Autobahnvariante E54 durch den Klettgau (mit Vermerk «Linienführung noch offen») soll aufgegeben und die bestehende H13 dem Ergänzungsnetz zugeordnet werden. Vom Bund wird ein entsprechender Netzbeschluss verlangt. (Kantonsrat 05.08.2008).

Nach Fertigstellung des Autobahnanschlusses «Galgenbuck» könnte das Thema A98/E54 im Klettgau jedoch wieder akut werden!
Das Thema bleibt deshalb auf unserer Homepage erhalten.

PS: Der Doppelspurausbau der Bahnlinie Beringen–Erzingen und die Entflechtung der Niveauübergänge wurde in der Abstimmung vom 27. September 2009 mit 74% Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Am 25. September 2011 wurde auch dem Projekt «S-Bahn Schaffhausen» mit 74,6% Ja-Stimmen zugestimmt.

Abstimmung vom
30. November 2008

 

Wir haben gewonnen!


Amoklauf des Zürcher Freisinns:
«Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz»

Kommentar zum erfreulichen Ausgang der Abstimmung vom 30. November 2008.

Die so genannte Fiala-Initiative war ein Ellenbogenkonzept mit integrierter Volksverdummung, auf die eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten nicht hereingefallen ist:
Das Austricksen von Bundesrecht, je nach Belieben!

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Verbandsbeschwerderechts wurden im Jahr 2006 revidiert und danach in Kraft gesetzt. Der Zürcher Freisinn hätte somit Gelegenheit gehabt, seine Initiative ohne Gesichtsverlust zurückzuziehen.

Es ging um die Kernfrage: Dürfen lokale Behörden-, Parlaments- oder Volksentscheide auch dann nicht mehr juristisch beurteilt werden, wenn sie offensichtlich gegen das übergeordnete Bundesrecht verstossen?

Eigentlich müsste man Frau Fiala und ihrer Gefolgschaft dankbar sein. Hat sie doch mit ihrer Kopf-durch-die-Wand-Strategie den Stimmberechtigten Gelegenheit verschafft, diese Frage zu beantworten. Der Entscheid vom 30. November 2008 zugunsten der Rechtsstaatlichkeit, ohne Gräben zwischen Stadt/Land oder Regionen, hätte deutlicher nicht ausfallen können, wurde die Vorlage doch von allen Ständen verworfen:

  • Durchschnitt Schweiz:   66,0% Nein
  • Kanton Zürich:               61,8% Nein
  • Heimspiel Stadt Zürich:  71,4% Nein !
  • Kanton Schaffhausen:    67,8% Nein

Wir danken allen Mitbürgern, die als Stimmberechtigte, Unterstützende oder als aktiv Helfende zu diesem wegweisenden Resultat beigetragen haben!

Nähere Zusammenhänge finden Sie im ÜSI MEINIG 4/2008

 

 


Das Ende einer Ochsentour:
Schwerverkehr-Kontrollzentrum Schaffhausen eröffnet

Nach einem Kriechgang durch politische und juristisch Instanzen gab das Bundesgericht im November 2006 grünes Licht. Am 30. November 2007 wurde das Kontrollzentrum endlich eröffnet.

Einige Hintergründe erfahren Sie hier »

 

Geplantes Hardturmstadion
(Fotomontage)

Sportstadion mit Mantelnutzung
oder Mantelnutzung mit Stadion? (Geschäfte, Fachmärkte, Restaurants,
Hotel, Dienstleistungsbetriebe, auf einer Fläche von 60'000 Quadratmetern).

Gemäss Bundesgrichtsentscheid vom 3. Dezember 2004 handelt es sich bei dieser Anlage um einen (Zitat):
«schadstoffmässig überdurchschnittlichen Emittenten»

für den
«verschärfte Emissionsbegrenzungen vorzusehen sind»
und wo bei der Regelung des motorisierten Individualverkehrs
«rein wirtschaftliche Überlegungen in den Hintergrund treten».


Das Einkaufsstadion Zürich

Das Fussballstadion Zürich hat Wellen geworfen. Unsere VCS-Sektion war nicht involviert. Der VCS als Ganzes hingegen schon. Wir behalten uns vor, dieses Thema vielleicht in einer späteren Ausgabe noch abzuhandeln. Hier nur soviel:

Die VCS-Sektion Zürich ist nicht gegen das Fussballstadion angetreten, sondern für dessen genügende Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Hierbei ging es nicht um das punktuelle Verkehrsaufkommen bei Sportanlässen, sondern um den ständigen täglichen Autoverkehr zu den im Rahmen der Mantelnutzung geplanten Verkaufs- und Dienstleistungsbetrieben und deren überdimensionierten Parkierflächen. Gemäss Bundesrecht sind publikumsintensive Einrichtungen genügend mit öffentlichem Verkehr zu erschliessen. Ein Faktum, das die Zürcher Stadtregierung, ihr Stapi und vormaliger Bauamtsvorsteher Ledergerber ebenso ignoriert haben, wie die Bewilligungsbehörden. Dabei hätten sie sich auch an bereits ergangenen Bundesgerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen orientieren können. Doch sie suhlten sich lieber im Populismus.

Es war somit keine Überraschung, dass der Rekurs der VCS-Sektion Zürich beim Regierungsrat Erfolg hatte. Doch während die Geschäftsleitung des VCS Schweiz, deren Haltung unsere Sektion übrigens teilte, es bei diesem Erfolg belassen wollte, hätte die Zürcher Sektion ihre Beschwerde gerne noch an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Sie bekam aber nicht die Zustimmung der VCS-Geschäftsleitung und schied deshalb bereits im Juni 2004 aus dem Verfahren aus.

Hätte nun die Stadionträgerschaft – bestehend aus Stadt Zürich und CreditSuisse – den Entscheid des Regierungsrats akzeptiert, dann hätte sie planen und bauen können. Doch da ihr das Geschäft mit dem Fussball wichtiger erschien als der Fussball, war sie es, die den Entscheid des Regierungsrats ans Verwaltungsgericht weiterzog, womit sie ‚erfolgreich‘ scheiterte und in der Folge das Bundesgericht bemühte. Zudem waren Ende 2008 private Einsprachen noch nicht erledigt. Wer blockiert also hier? – Etwa der VCS?

Am 3. Dezember 2004 hob das Bundesgericht den Verwaltungsgerichtsentscheid auf und bestätigte den durch den VCS erstrittenen Regierungsratsentscheid vom April 2004, der die Reduktion von 3,4 Mio. auf vorerst 2,7 Mio. und später gar auf 2,2 Mio. Fahrten vorsieht.
Damit hat sich die Haltung des VCS Schweiz als richtig erwiesen, gegen den Regierungsratsentscheid nicht zu rekurrieren, sondern den Weiterzug bis vor das Bundesgericht der Bauherrschaft zu überlassen.

Und nun zur Kehrseite

Inzwischen ist das Zürcher Limmatquai autofrei, fünf Jahre (!) nachdem dies durch eine Volksabstimmung deutlich beschlossen wurde. Automobilverbände, Gewerbler und andere (Freie) Demokraten erhoben gegen die Umsetzung des Volkswillens Beschwerden und blockierten so das Vorhaben. Das Verwaltungsgericht wies die letzte Beschwerde im Dezember 2003 vollumfänglich ab.

Der feine Unterschied:
Die Beschwerdeführer konnten sich im Fall «Limmatquai» auf kein übergeordnetes Bundesrecht berufen, das mit dem Resultat der Volksabstimmung verletzt worden wäre. Der VCS im Fall des Einkaufsstadions hingegen schon!

Das Verbandsbeschwerderecht ist eine lästige Sache. Bestünde es nicht, dann könnte man sich selbstzufrieden damit beweihräuchern, das beste Umweltrecht zu haben, ohne sich jemals einen Deut um dessen Inhalt zu scheren ...

NB: Am 5.Juni 2009 wurde bekannt, dass das Projekt ein Scherbenhaufen sei. Zwischen Eigentümerin, Betriebsgesellschaft, Betreiber und Vereinigung konnte bis zuletzt keine Einigkeit erzielt werden ... (Tagesanzeiger 5.6.09)

12. Februar 2010: Es soll nun ein ein gewöhnliches Stadion, ebenerdig und ohne Eingriff in die Grundwasserzone, erstellt werden. Auf eine verkehrsintensive Mantelnutzung in diesem lufthygienischen Sanierunggebiet wird (auf Grund des Bundesgrichtsurteils) ebenfalls verzichtet. (Tagesanzeiger 12.2.10).

 

 

25 Jahre Verkehrs Club der Schweiz
Für eine bessere Mitwelt

Eine verkehrspolitische Rückschau »

Aus ÜSI MEINIG März 2006 (pdf)


 

Freude herrscht!
Und wir haben zu danken!

 

 


8. Februar 2004, 13.00 Uhr:

Stellungnahme zum Resultat der Abstimmung über den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative

Zuerst möchten wir all jenen Personen danken, die uns während der Abstimmungskampagne in vielfältiger Weise unterstützt und zu dem erfreulichen Resultat beigetragen haben. Sei dies durch aktive Mithilfe bei Publikumsaktionen, durch Spenden, Veröffentlichung eigener Inserate, Verfassen von Leserzuschriften, Plakatanschlägen auf eigenem Grund oder Beteiligung an unseren Kollektivinseraten!

Mit dem Nein zum Avanti-Gegenentwurf haben Bundesrat und Parlament einen klaren Auftrag erhalten. Wir erwarten nun avanti:

  • Die Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen.
  • Die Verlagerungspolitik ist konsequent zu fördern.
  • Für den Schwerverkehr sind Sicherheitsziele zu definieren und durchzusetzen.Denn die Nichteinhaltung geltender Regeln des Strassenverkehrs ist ein Element der Wettbewerbsverzerrung zwischen Schiene und Strasse! Als Beispiele seien Verstösse gegen Ladungs-, Gewichts-, Geschwindigkeits- und Ruhezeitvorschriften genannt.
  • Der Durchsetzung dieser Ziele hat somit aus übergeordneten Gründen auch die Eröffnung des Lastwagen-Kontrollzentrums in Schaffhausen zu dienen. Denn der Gotthard beginnt schon am Rhein!
  • Die – auch durch den Schaffhauser Nationalrat Gerold Bührer mitunterzeichnete –, «Parlamentarische Initiative Giezendanner» zur Planung der zweiten Gotthardröhre ist abzuschreiben. [PS.: Dies ist am 14. Mai 2004 geschehen.]

Zusammen mit dem Resultat unserer VCS-/SP-/SEV-Petition für den Halbstundentakt nach Zürich, können wir auf eine äusserst erfolgreiche Verbandstätigkeit zurück blicken – aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen!

Im Kanton Schaffhausen wurde der Gegenentwurf mit einem Neinstimmen-Anteil von 66,7% abgelehnt, was dem Platz 7 entspricht.
Die Stimmbeteiligung lag bei 63,9%.

 


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28. Januar 2004, mit späteren Aktualisierungen:

Doppelspurausbau Richtung Zürich gesichert

Und sie bewegt sich doch ...

BAV- und SBB-Spitze in Schaffhausen!

Während einer gut besuchten öffentlichen Veranstaltung am 13. Januar 2004, wurde unsere Petition für die Einführung des Halbstundentakts nach Zürich, mit 4601 Unterschriften an den Vorsteher des Bundesamtes für Verkehr, Max Fiedli und an SBB-Chef Benedikt Weibel übergeben.
Der Anlass war ein voller Erfolg.

Erfreuliches Resultat:
Streckenausbau zwischen Hüntwangen-Wil und Neuhausen ermöglicht den Halbstundentakt zwischen Schaffhausen und Zürich
Dem geschlossenen Auftreten der Ostschweizer Kantone und Parlamentarier war ein Erfolg beschert. Nicht zuletzt hat auch unsere Petition bewiesen, dass hinter diesem Anliegen auch breite Bevölkerungsschichten stehen. Denn am 28. Januar 2004 wurde bekannt, dass der Bundesrat auf seinen früheren Entscheid zurück kam. Im Rahmen einer Botschaft an das Parlament soll der Ausbau auf zwei Spuren wieder in die erste Priorität aufgenommen werden. Dass unsere Mühe so rasch belohnt würde, hatten wir nicht erwartet.

Im Vorfeld der Abstimmung über den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative ist noch eine Nebenwirkung aufgetreten.
Es ist nun erwiesen, was wir immer kommuniziert hatten:
Zum Ausbau dieser Strecke bedurfte es nicht der Annahme des Gegenentwurfs zur Avanti-Initiative. Durch dieses Faktum wurden erneut all jene Avanti-Befürworter Lügen gestraft, die der Bevölkerung diese Mär verkaufen wollten, obwohl sie es, kraft ihrer Ämter und Funktionen, besser wussten – oder hätten wissen müssen!

PS:
Am 26. Mai 2004 hat der Bundesrat zu Handen des Parlaments die «Botschaft zum HGV-Anschluss» verabschiedet. Darin ist auch der Doppelspur-Ausbau der Linie Bülach–Schaffhausen im Umfang von 130 Mio. Franken aufgeführt. Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt!
Am 1. Juli 2004 hat der Deutsche Bundestag Ausbaugesetze für Bundesfernstrassen und Bundesschienenwege verabschiedet. Darin ist auch die Bahnlinie Stuttgart–Singen enthalten. Der Streckenausbau wurde dem vordringlichen Bedarf zugeordnet!
Mit diesen beiden Massnahmen rückt auch der Hochgeschwindigkeits-Verkehr zwischen Zürich und Stuttgart näher. Die Linie gilt auch als NEAT-Zulaufstrecke.

Am 16. Dezember
2004, während der Wintersession hat nun das das «HGV-Anschlussgesetz» die Hürde im Nationalrat genommen. Dies ist nicht zuletzt dem kompetenten Einsatz von NR Hans-Jürg Fehr zu verdanken, der als Sprecher der Nationalrätlichen Verkehrskommission deren Beschlüsse souverän im Nationalrat vertreten hat.
Frühjahrssession 2005: Die Eidg. Räte haben die HGV-Vorlage definitiv verabschiedet. Die Ausbau-Zeitpläne sind noch offen. Der Bundesrat misst den Westanschlüssen nach Frankreich eine höhere Priorität zu, als den Ostanschlüssen. Dies geht aus der Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von NR Hans-Jürg Fehr hervor.
Wäre es nach dem Abstimmungsverhalten von NR Gerold Bührer (FDP) und dessen Fraktion gegangen, so wäre das HGV-Anschlussgesetz in der Schlussabstimmung vom 18.3.2005 nicht angenommen worden. Der Halbstundentakt auf der Zürcher Linie wäre ein Wunschtraum geblieben. Schlechter als die FDP stimmte nur noch die SVP.

 


28. August 2000

Strategiepapier zur Schaffhauser Verkehrspolitik

Perspektiven und Forderungen des VCS an die Kantonsregierung und den Bundesrat (pdf).
Zehn Jahre danach gehen die Forderungen unseres Strategiepapiers endlich ihrer Erfüllung entgegen! Die Doppelspuren auf der SBB- und DB-Linie werden gebaut.